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Satzung
§ 1 Der Verband der Familie Dulias hat seinen Sitz in ... (muß noch festgelegt werden).
§ 2 Ziele des Familien- Verbandes sind unter anderem die - Pflege des Familiensinns, - Dokumentation der Familiengeschichte, - Weiterführung der Familienforschung, - Einrichtung und Verwaltung eines Familienarchives, - jährliche Herausgabe eine Mitteilungsblattes - freundschaftliche Kontaktpflege zu den Einwohnern der ursprünglichen Heimatdörfer im heutigen Polen und in Frankreich.
( .. Zusatz, muß noch diskutiert werden:
- orts- u. heimatspezifische Gegenstände für öffentliche Heimatmuseen und öffentliche Ausstellungen zu sammeln und neu zu erwerben: a) aus den traditionellen Sammelgebieten, b) aus allen handwerklichen, bäuerlichen und häuslichen Lebensbereichen, c) aus den kaufmännischen, gewerblichen und industriellen Bereichen, d) aus dem sozialkundlichen Bereich, e) Regionale Kunst und Kunsthandwerk der Gegenwart. )
§ 3 Unabhängig von Nationalität, politischer Anschauung oder Konfessionszugehörigkeit kann Mitglied werden: a) jede Trägerin bzw. jeder Träger des Namens Dulias sowie b) alle Frauen, die den Namen Dulias vor ihrer Heirat trugen oder c) alle Männer und Frauen, die mit einer unter a) fallenden Person verheiratet sind, sowie deren Abkömmlinge im 1. Grad.
§ 4 Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung bei dem Vorsitzenden des Familienverbandes erworben.
§ 5 Der Austritt erfolgt duch schriftliche Austrittserklärung. Ein Ausschluß kann auf Beschluß im Rahmen eines Familientreffens geschehen, wenn das Verhalten eines Mitgliedes dem liberalen und demokratischen Wesen der Familie nicht entspricht.
§ 6 Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, der jeweils anläßlich des Familientreffens festgesetzt wird.
(muß noch diskutiert werden: Beiträge sollen erst dann erhoben werden, nachdem feststeht, welche Summe etwa erforderlich sein muß bzw. sein kann.)
§ 7 Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Archivführer wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
§ 8 Traditionell soll in den ungeraden Jahren im Abstand von 2 Jahren ein internationales Familientreffen stattfinden. Zeitpunkt, Programm und Ort werden vom Vorstand festgelegt.
§ 9 Zum internationalen Familientreffen wird zeitgerecht 3 Monate vorher schriftlich eingeladen. Für eine langfristige Terminplanung ist als Jour Fixe das 2. Wochenende im Monat September vorgesehen. Über eventuelle Beschlüsse entscheiden die Teilnehmer des Familientreffens. Mit einfacher Mehrheit, die dann schriftlich durch den Vorsitzenden festgehalten werden.
----------------------------------------------- ( ... Zusatz muß noch diskutiert werden:
§ 10
Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er ist selbstlos tätig und nicht auf Erwerb gerichtet und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) . Jegliche Tätigkeit von Verbandsmitgliedern innerhalb des Verbandes und nach außen sind hrenamtlich. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Verbandes auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Verbandes keine Rückvergütung oder Rückgabe von Geld- und Sacheinlagen.
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